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Das 12. Hamburger Financial Lines Forum findet am 20./21. Oktober 2022 statt.

19.10.2022 | 22:00 Uhr

Das 12. Hamburger Financial Lines Forum findet am 20./21. Oktober 2022 statt. Mit der Tagungsreihe will das Seminar seine Kompetenz in diesem Bereich unterstreichen. Die Veranstaltung findet jeweils an einem Freitag im Oktober statt. Nachdem die Veranstaltung in den beiden vergangenen Jahren der COVID 19-Pandemie zum Opfer gefallen ist, sind wir guter Hoffnung, dass die diesjährige Veranstaltung wieder im gewohnten Rahmen stattfinden kann. Da die Themen nicht an Aktualität verloren haben, bleibt es bei den Vorträgen zur Exzedentenversicherung und zur W&I-Versicherung, zum Regress und zur Rolle des Monitoring Counsel in D&O-Streitigkeiten. Die einführenden Bemerkungen zu aktuellen Trends und Entwicklungen der Financial Lines aus der Sicht des Versicherers wird Jutta Berger übernehmen. Unter dem Titel „Wirtschaftlich, ökologisch und sozial: Vorstand und Aufsichtsrat im Kreuzfeuer von ESG-Risiken und Chancen, neuer Regulatorik, Reputation und Greenwashing“ knüpft Dr. Daniel Walden an den online-Vortrag des Vorjahres zu CSR an.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird es am 20. Oktober einen Vorabendempfang geben, der wieder im „Club an der Alster“ stattfinden wird. Dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Station „Hallerstraße“ (Linie U1) gelegen (siehe Veranstaltungsorte).
Die Teilnahmegebühr beträgt 195 €. Für die Mitarbeiter der Mitglieder des Fördervereins (VFVH) beträgt die Gebühr 135 €.
Im Tagungshotel Grand Elysée sind Zimmerkontingente reserviert und bis zum 3. September 2022 unter https://bit.ly/2IVO6ul abrufbar.

Anmeldungen zur Veranstaltung bis spätestens zum 30. September 2022 sind ab sofort hier möglich.

Nähere Informationen zu Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie zu den Veranstaltungsorten können Sie unserem Flyer sowie den untenstehenden Unterlagen entnehmen.

Hinweisen möchten wir Sie noch auf die von der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 1.1.2013 eingeführte Kultur- und Tourismustaxe bei Hotelaufenthalten hinweisen, für Aufenthalte deren Hintergrund nicht nachweislich ein geschäftlicher ist. Der Nachweis des geschäftlichen Hintergrunds muss spätestens bei Anreise im Hotel getätigt werden, wobei Ihnen die anliegenden Formulare (Arbeitgeberbescheinigung; eigenberufliche Tätigkeit) zur Verfügung stehen.

Die Veranstaltung ist mit 5 Stunden i. S. v. § 15 FAO als Weiterbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt. Auch für alle übrigen Teilnehmer besteht die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Sofern Sie die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung wünschen, können Sie diesen Wunsch im Rahmen der Online-Anmeldung hinterlegen

Wir würden uns sehr freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Unterlagen zum Download:

Flyer, Hotelübersicht, Arbeitgeberbescheinigung, eigenberufliche Tätigkeit, Veranstaltungsorte

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Auf dem Beitragsbild zu sehen: Prof. Florian Elert auf Exkursion mit seinen Studenten* im Hause der KRAVAG. Kolja Mischok, KRAVAG-Logistic Versicherungs-AG, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht / Versicherungsrecht, informiert die Studenten* gern. Fotos: KRAVAG

 

 

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